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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Wirksamkeit der AGB
1.1 Für alle von uns abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge
gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartner (nachstehend "Kunde")
werden, soweit sie von unseren AGB abweichen, nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil. Unsere Zustimmung gilt
immer nur für den Einzelfall.
1.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder sonstiger Vertragsbestimmungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt
eine solche, die unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluß, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand
2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung
zustande.
2.2 Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde den
Kaufpreis unverzüglich nach Rechnungserhalt netto Kasse ohne jeden Abzug
zu zahlen. Zahlungen gelten dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer
Konten vollständig verfügbar ist. Unsere Preise verstehen sich zzgl.
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher
Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über
dem Basiszinssatz zu berechnen. Bestehen unsererseits gleichzeitig
mehrere Forderungen gegen den Käufer, so sind nur wir berechtigt,
die Anrechnung von Zahlungen auf die einzelnen Forderungen zu bestimmen.
Gerät der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug,
sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung alle weiteren
Lieferungen zu verweigern bis der Kunde Vorkasse geleistet hat.
Der Kunde darf nur wegen von uns anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen seine Leistung zurückhalten
oder mit diesen Ansprüchen aufrechnen.
2.4 Gerichtsstand ist Euskirchen
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3. Gefahrenübergang, Versand
3.1 Es finden die Incoterms in jeweils geltender Fassung Anwendung. Erfüllungsort
für unsere Lieferverpflichtung ist das jeweilige Auslieferungslager.
3.2 Falls nicht anderes schriftlich vereinbart ist, versenden wir die Ware
für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Nach Vertragsabschluß eintretende
Erhöhungen etwa der Frachtsätze, etwaiger Mehrkosten für Lager
u.ä. gehen zu Lasten des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart, behalten wir uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.
3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung
der Ware geht - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der Übergabe der
Ware an das beauftragte Transportunternehmen, spätestens jedoch mit dem
Verlassen des Auslieferungslagers oder mit der Bereitstellung der Ware zur
Abholung durch den Kunden oder einen von ihm Beauftragten auf den Kunden über.
3.4 In Fällen höherer Gewalt und in Fällen des Arbeitskampfes
in unserem Betrieb sowie in Betrieben unserer Vorlieferanten oder Erfüllungsgehilfen
(im weiteren kummulativ "höhere Gewalt") sind beide Parteien
für die Dauer und den Umfang der Störung von ihrer davon betroffenen
Verpflichtung zur Leistung befreit. Dauern die Umstände, welche einen
Fall höherer Gewalt ausmachen, länger als 8 Wochen an, so ist jede
Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts
stehen keiner Partei Ansprüche auf Ersatz des durch den Rücktritt
entstandenen Schadens zu.
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4. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzögerung
4.1 In Fällen der nicht richtigen, vollständigen, rechtzeitigen
und/oder vollständig unterbliebenen Selbstbelieferung sind wir berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle der nicht vollständigen
Selbstbelieferung sind wir nur berechtigt, für den ganzen nicht erbrachten
Teil der Leistung oder einen Teil davon vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, seinerseits vom gesamten Vertrag
zurückzutreten, wenn die erbrachte Teilleistung und/oder die Erbringung
der Teilleistungen, wegen derer wir nicht vom Vertrag zurückgetreten sind,
für ihn kein Interesse haben. Ansprüche der Parteien gegen die jeweils
andere auf Ersatz der durch den vollständigen oder teilweise erklärten
Rücktritt entstandenen Schäden bestehen nicht.
4.2 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder ruft er die Ware nicht innerhalb
vereinbarter oder angemessener Fristen ab, so sind wir nach fruchtlosem Ablauf
einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach unserer Wahl dem
Kunden die Ware zu berechnen und diese unaufgefordert an ihn zu übersenden
oder für dessen Rechnung einzulagern.
4.3 Die Lieferzeit gilt, auch wenn wir mit dem Kunden einen Liefertermin oder
eine Lieferperiode vereinbaren, nur als annähernd vereinbart und darf
von uns um einen angemessenen Zeitraum überschritten werden, es sei denn,
daß wir eine vereinbarte Lieferfrist/-periode ausdrücklich schriftlich
als fix bestätigt haben.
4.4 Falls wir mit einer Lieferung in Verzug geraten, ist der Kunde, nachdem
er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, unter Ausschluß weitergehender
Ansprüche nur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
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5. Gewährleistung
5.1 Wir leisten unter Ausschluß aller sonstigen Erfüllungs-, Gewährleistungs-
und Ersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrunde,
wie folgt Gewähr:
5.1.1 Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich - erforderlichenfalls
durch Anfertigung einer Analyse und/oder Probeverarbeitung - daraufhin zu untersuchen,
ob diese einwandfrei und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet
ist. Unterläßt er die Untersuchung, so gilt die Ware als genehmigt
und jede Haftung unsererseits wegen bei Gelegenheit einer Analyse oder Probeverarbeitung
feststellbarer Mängel ist ausgeschlossen.
5.1.2 Die bei Untersuchung der Ware gemäß Ziffer 5.1.1 feststellbaren
Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ergebnisse der ordnungsgemäßen
Untersuchung anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen,
sobald der Kunde sie bei Anwendung äußerster Sorgfalt erkennen kann.
Die Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung von Ware, bei der Mängel
festgestellt wurden bzw. bei Anwendung äußerster Sorgfalt hätten
festgestellt werden können, erfolgt ausschließlich auf das Risiko
des Kunden. Unsere Haftung für Schäden, die dem Kunden durch eine
Fortführung der Verarbeitung oder des Verkaufs entstehen, ist ausgeschlossen.
5.1.3 Hat der Kunde die Ware rechtzeitig untersucht und die Mängel gerügt,
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die gelieferte Ware nachzubessern oder
Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl,
ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern.
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6. Haftung
6.1.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Gewährleistung und
außerhalb der Gewährleistung, insbesondere auch bei Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen - z.B. wegen Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit bei uns oder die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht vor. Die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
ist ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte,
typische Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
6.1.2 Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen,
soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beschränkt sich jedoch auf den Satz des typisch vorhersehbaren
Schadens.
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7. Einfacher und verlängerter Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden vor.
7.2 Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt
stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns hieraus Verpflichtungen
entstehen. Das Eigentum an den neuen Sachen in ihrem jeweiligen Be- oder Verarbeitungszustand
steht uns zu. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder verbunden, so steht
uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des
Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Waren. Der
Käufer überträgt bereits jetzt seine sich in den Fällen
des vorstehenden Satzes ergebenden Miteigentumsrechte im voraus auf uns, und
zwar bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware.
7.3 Der Kunde darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware
im normalen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm nicht gestattet.
Der Kunde tritt an uns schon jetzt und im voraus sämtliche Forderungen
ab, die uns aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware oder
der durch Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung
entstandenen Ware zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zusammen mit
anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert
wird. Hat ein Dritter aufgrund gesetzlicher Vorschrift infolge Verarbeitung,
Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung Eigentums- oder Miteigentumsrechte
an der Ware erlangt, so tritt der Käufer uns die ihm gegenüber dem
Dritten erwachsenen Ansprüche ebenfalls bereits jetzt und im voraus ab.
Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des
Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der Käufer ist zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf ermächtigt.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken
versichert zu halten. Er tritt uns schon jetzt und im voraus seine Ersatzansprüche
wegen des Verlustes oder einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seine
Versicherung ab.
7.5 Wir nehmen die in dieser Ziffer 7 vorgesehenen Abtretungen des Kunden
schon jetzt an.
7.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
als ihr Wert die zu besichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
top  7.7 Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des
Käufers, etwa bei Registrierungen, die nach Recht des Käuferlandes
erforderlich sind, so hat der Käufer derartige Handlungen vorzunehmen.
7.8 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so können
wir ihm die Verfügung über die Vorbehaltsware vollständig oder
nach unserer Wahl auch teilweise, z.B. nur die Veräußerung oder
Weiterverarbeitung etc., untersagen. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt,
die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu verlangen. Wird die Vorbehaltsware
verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder mit anderen Waren verbunden,
sind wir berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder zu verlangen;
der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware
mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und Miteigentumsanteil aufzugeben.
7.9 Liegen beim Kunden die objektiven Voraussetzungen für die Pflicht,
einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Kunde - ohne daß es
einer entsprechenden Aufforderung durch uns bedarf - jede Verfügung über
die Vorbehaltsware, gleich welcher Art, zu unterlassen. Der Kunde ist verpflichtet,
unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware an uns zu melden. In diesem
Fall sind wir ferner berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder
mit anderen Waren verbunden, sind wir berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder
zu verlangen; der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Miteigentümer
an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und Miteigentumsanteil
aufzugeben. Gleiches gilt sinngemäß für Forderungen, die nach
den vorstehenden Absätzen an uns abgetreten sind; zusätzlich hat
der Kunde unaufgefordert die Namen und Anschriften aller Schuldner sowie die
diese Forderungen gegen sie belegenden Dokumente an uns in Kopie zu übermitteln.
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